Das Projekt „Fahrplan Anerkennung beruflicher Abschlüsse Plus II“ (FAbA+ II) erweitert sein Angebot an Gruppenberatungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Zu den bisher ausgewählten Bereichen Medizin, Pädagogik, Ingenieurwesen kommen weitere Fachthemen hinzu. Damit sollen noch mehr Interessenten an Anerkennung aus anderen Berufsgruppen erreicht werden.

Im September 2026 fanden erstmals Online-Gruppenberatungen zu den Themen „Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse in Deutschland“ und „Abschlüsse im Bereich Psychologie und in verwandten Fachrichtungen“ statt. Derzeit wird eine weitere Beratung für Personen mit Abschlüssen im Bereich Wirtschaft und Finanzen vorbereitet.

Die Auswahl dieser neuen Themen ist kein Zufall. Die statistischen Auswertungen belegen: unter den Zugewanderten aus der Ukraine, Russland und anderen Fokus-Ländern des Projektes gibt es viele Ratsuchenden mit den Abschlüssen in Recht, Psychologie und Pädagogik mit besonderen Schwerpunkten, in Wirtschaft, Management, Finanzwesen. Die Begegnungen mit Fachleiten bei Beratungen bestätigen: viele Ratsuchende haben Fachwissen und langjährige Erfahrung, und wollen wieder ins Berufsleben einsteigen und ihr Berufskapital ins Wirtschaftssystem in Deutschland investieren.

Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen unterliegt in Deutschland je nach Beruf und Fachrichtung unterschiedlichen Voraussetzungen. Selbst innerhalb eines Berufsfeldes können sich die Anforderungen und Verfahren erheblich unterscheiden.

So umfasst der juristische Bereich die unterschiedlichen Berufe mit unterschiedlichen Voraussetzungen für die Berufszugänge. Ein ausländischer Hochschulabschluss in Jurisprudenz berechtigt beispielsweise nicht automatisch zur Tätigkeit als Rechtsanwält*in in Deutschland. Für andere juristische Tätigkeiten gelten wiederum andere Regelungen. Besondere Anerkennungsmöglichkeiten bestehen zudem für Personen mit Spätaussiedlerstatus.

Auch im Bereich Psychologie sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Berufsqualifikationen entscheidend. Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen und Heilpraktiker*innen für Psychotherapie unterliegen unterschiedlichen beruflichen Anforderungen. Je nach Abschluss und angestrebter Tätigkeit können eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), ein Zertifikat des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) oder eine Approbation relevant sein.

Die neuen Beratungsthemen stießen auf großes Interesse. Allein für die Onlineveranstaltung zu Abschlüssen im Bereich Psychologie meldeten sich mehr als 100 Personen an. Die hohe Nachfrage zeigt, wie wichtig fundierte Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten einzelner Berufsqualifikationen sind.

„Hinter jedem ausländischen Abschluss stehen Jahre des Lernens, Fachwissen und berufliche Erfahrung. Entscheidend ist, dass die Menschen verlässliche Informationen über die Anerkennung ihrer Qualifikationen erhalten und nachvollziehen können, welche Anforderungen für ihren jeweiligen Abschluss gelten. Es hilft auch enorm das Spektrum der Berufseinsatzmöglichkeiten richtig einzuschätzen und den eigenen Platz darin zu erkunden. Das große Interesse an den neuen Themen bestätigt uns, wie wichtig es ist, das Beratungsangebot weiterzuentwickeln und dabei die unterschiedlichen Berufsgruppen und ihre spezifischen Fragen zu berücksichtigen“, sagt Irina Nowodworskaja, Projektleiterin von FAbA+ II.

Informationen zu kommenden Beratungen und zur Anmeldung finden Sie im Veranstaltungskalender des Projekts.