Anerkennung von nicht-akademischen medizinischen Berufen
Pflegefachkraft, Hebamme, Physiotherapeut*in – all das sind sogenannte Medizinalfachberufe, also medizinische Ausbildungsberufe. Allerdings handelt es sich dabei in Deutschland um reglementierte Berufe.
Wenn Sie eine ausländische Ausbildung in einem dieser Berufe erworben haben und in Deutschland arbeiten möchten, haben Sie das Recht und die Pflicht, Ihren Abschluss anerkennen zu lassen.
Unter Anerkennung von Berufsqualifikationen versteht man, dass der ausländische Berufsabschluss einem deutschen Berufsabschluss rechtlich gleichgestellt wird.
Die Ausgangsausbildung wird mit einem bestimmten Referenzberuf verglichen und der im Diplom angegebene Beruf ist nicht immer identisch mit der Bezeichnung des Referenzberufs.
Bei der Beratung zum Thema „Anerkennung von nicht-akademischen medizinischen Berufen“ beantworten wir Fragen wie:
- Welche Referenzberufe gibt es?
- Wie werden im Ausland erworbene medizinische Qualifikationen anerkannt?
- Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Anerkennung benötigt und welche Voraussetzungen sind im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zu beachten?
- Welche Schwierigkeiten können bei der Anerkennung von Berufsqualifikation auftreten?
Die Präsentation zum Thema kann hier heruntergeladen werden.
Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie im Kalender.