Anerkennung von akademischen medizinischen Berufen
Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, Tierarzt/Tierärztin, Psychotherapeut*in oder Apotheker*in – um in einem dieser Berufe zu arbeiten, benötigt man in Deutschland eine Hochschulbildung und diese Berufe sind reglementiert. Wenn die Qualifikation im Ausland erworben wurde, muss diese für die Zulassung zur Berufsausübung in Deutschland erst anerkannt werden.
Unter Anerkennung der Qualifikation versteht man hier, dass der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss rechtlich gleichgestellt wird.
Bei der Beratung zum Thema „Anerkennung von akademischen medizinischen Berufen“ besprechen wir Fragen wie:
- Was ist für die Anerkennung notwendig und wie läuft der Prozess ab?
- Wer ist für die Anerkennung zuständig?
- Welche Ergebnisse sind zu erwarten?
Die Präsentation zum Thema kann hier heruntergeladen werden
Die Videoanleitung zur Nutzung des Portals Anerkennung in Deutschland, um die Informationen zur Apotheker*innen-Anerkennung wohnortbezogen zu finden.
Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie im Kalender.