Anerkennung von Abschlüssen in sozialpädagogischen Berufen

Erzieher*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Vorschulpädagogen und Vorschulpädagoginnen und einige andere Berufe, die als sozialpädagogisch bezeichnet werden, sind in Deutschland reglementiert. Wenn Sie eine ausländische Hochschul- oder Ausbildung in so einem Beruf haben und in Deutschland arbeiten möchten, haben Sie das Recht, sich dem Anerkennungsverfahren zu unterziehen.

Unter Anerkennung von Qualifikationen versteht man hier, dass der ausländische Hochschul- oder Berufsabschluss einem deutschen Referenzabschluss rechtlich gleichgestellt wird.

Bei der Beratung zum Thema „Anerkennung von Abschlüssen in sozial-pädagogischen Berufen“ gehen wir Fragen an wie:

  • Welche sozialpädagogischen Referenzberufe gibt es in Deutschland?
  • Welche Voraussetzungen und Bedingungen gibt es für die Anerkennung der sozialpädagogischen Berufe?
  • Welche Ergebnisse sind bei der Anerkennung zu erwarten?

Die Präsentation zum Thema kann hier heruntergeladen werden.
Die Videoanleitung zur Nutzung der Datenbank anabin, zur Ermittlung des Status der ausländischen Hochschule

Die Videoanleitung zur Nutzung des Portals Anerkennung in Deutschland, um die Informationen zur Anerkennung eines Abschlusses als Erzieher*in wohnortbezogen zu finden.

Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie im Kalender.