Anerkennung für Ingenieur*innen und Architekt*innen
Sowohl Ingenieur*innen als auch Architekt*innen gehören in Deutschland zu reglementierten Berufen. Für Fachleute mit ausländischer Bildung im Ingenieurwesen und in der Architektur bedeutet das die Notwendigkeit, ihre Qualifikationen anerkennen lassen, um den Zugang zur Arbeit in ihrem Beruf zu erhalten.
Anerkennung bedeutet in diesem Fall die Erlangung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur*in“ oder „Architekt*in“.
Bei der Beratung zum Thema „Anerkennung für Ingenieur*innen und Architekt*innen“ beantworten wir Fragen wie:
- Warum muss ein Ingenieur – oder Architekturabschluss anerkannt werden?
- Welche Anforderungen gelten für die Anerkennung und wie läuft das Verfahren ab?
- Welche Ergebnisse der Anerkennung sind zu erwarten?
Die Präsentation zum Thema kann hier heruntergeladen werden.
Die Videoanleitung zur Nutzung der Datenbank anabin zur Ermittlung des Status der ausländischen Hochschule.
Die Videoanleitung zur Nutzung des Portals Anerkennung in Deutschland, um Informationen zur Anerkennung des Ingenieursabschlusses wohnortbezogen zu finden.
Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie im Kalender.