Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

In Deutschland haben Fachleute mit ausländischer Hochschulbildung das Recht, ein Anerkennungsverfahren bezüglich ihres Abschlusses durchführen zu lassen.

Unter Anerkennung von Qualifikationen versteht man, dass ein ausländischer Abschluss einem deutschen Abschluss rechtlich gleichgestellt wird.

Für reglementierte Berufe wie Ärzte und Ärztinnen, Lehrer*innen, Ingenieur*innen etc. ist die Anerkennung des Abschlusses verpflichtend.

Für nicht reglementierte Berufe, wie z.B. Informatiker*innen, Wirtschaftswissenschaftler*innen, Soziologen und Soziologinnen oder Kunstschaffende etc. ist die Anerkennung optional, dennoch kann die Bewertung eines Hochschulabschlusses für die Integration in den Arbeitsmarkt und die berufliche Zukunft in Deutschland hilfreich sein.

Bei der Beratung zum Thema „Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse“ besprechen wir Fragen wie:

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen Anerkennung und Bewertung?
  • Wie lässt man ein Hochschuldiplom in Deutschland anerkennen? Oder doch bewerten?
  • Ist es möglich, selbst herauszufinden, ob der Abschluss anerkannt werden kann?

Die Präsentation zum Thema kann hier heruntergeladen werden.
Die Videoanleitung zur Beantragung der Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) auf der deutschen Version der Website. 

Die Videoanleitung zur Beantragung der Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) auf der ukrainischen Version der Website.

Die Videoanleitung zur Nutzung der Datenbank anabin zur Ermittlung des Status der ausländischen Hochschule

Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie im Kalender.