Anerkennung für Lehrer*innen

Der Lehrerberuf ist in Deutschland ein reglementierter Beruf. Wenn Sie Ihre Lehrerausbildung in einem anderen Land absolviert haben und in Deutschland als Lehrer*in arbeiten möchten, können Sie das Recht auf ein Anerkennungsverfahren wahrnehmen.

Unter Anerkennung von Qualifikationen versteht man in dem Fall, dass die ausländische Berufsbildung dem deutschen Berufsabschluss rechtlich gleichgestellt wird.

Bei der Beratung zum Thema „Anerkennung für Lehrer*innen“ geben wir Antworten auf Fragen wie:

  • Was sind die Anforderungen bei der Lehreranerkennung und wie läuft das Verfahren ab?
  • Wie findet man die zuständige Stelle heraus?
  • Welche Möglichkeiten für die pädagogische Arbeit sind ohne Anerkennung gegeben?

Die Präsentation zum Thema kann hier heruntergeladen werden.
Die Videoanleitung zur Nutzung der Datenbank anabin zur Ermittlung des Status der ausländischen Hochschule

Termine für Informationsveranstaltungen finden Sie im Kalender.